Holländer  (H)
 
(Quelle: Deutscher Standard (ZDRK) 2018)
 

Bewertungsskala

1. Gewicht
2. Körperform, Typ  und Bau
3. Fellhaar
4. Kopfzeichnung
5. Rumpfzeichnung
6. Farbe
7. Pflegezustand 

Punkte

10
20
20
15
15
15
5

 

100

 

Gewichtsbewertung

2,00 bis 2,24

2,25 bis 2,49

2,50 bis 3,25

8

9

10

 

1. Gewicht

Normalgewicht ab 2,50 kg. Mindestgewicht 2,00 kg. Höchstgewicht 3,25 kg.

2. Körperform, Typ und Bau

Der Körper ist kurz, gedrungen, die Rückenlinie verläuft ebenmäßig und ist hinten gut abgerundet. Die zum gedrungenen Körper passenden kräftigen Läufe bewirken die Bodenfreiheit. Der kurze Kopf, der mit einer breiten Stirn und Schnauze versehen ist, sitzt dicht am Rumpf. Die Ohren sind fest und stabil im Gewebe und entsprechen in ihrer Länge dem gedrungenen Körper. Die ideale Ohrenlänge beträgt 9,0 bis 11,0 cm. Die Häsin ist im Ganzen etwas feiner gebaut und wammenfrei.

Leichte Fehler: Siehe »Allgemeines«.

Schwere Fehler: Siehe »Allgemeines«. Ohrenlänge unter 8,0 oder über 12,0 cm.

 

3. Fellhaar

Das Fellhaar ist nicht ganz mittellang und besitzt eine gute, gleichmäßige Begrannung, die nicht zu lang sein darf. Das Unterhaar ist dicht. Die Ohren sind gut behaart.

Leichte und schwere Fehler: Siehe »Allgemeines«.

 

4. Kopfzeichnung

Die farbige Kopfzeichnung besteht aus der Backenzeichnung, der Genickzeichnung und der Ohrenzeichnung; sie beginnt über der Stirn unmittelbar an den Ohren, bedeckt beidseitig gleichmäßig, kugel- oder eiförmig abgerundet die Backen und schließt – wieder nach oben gehend – hinter den Ohren im Genick in leichter Rundung ab; sie darf nicht bis an die Mundwinkel und nicht in die Spürhaare hineinreichen. Durch die farbige Kopfzeichnung ergibt sich auf der Stirn eine weiße Spitze (Blesse), die nach unten zu beiden Seiten des Kopfes gleichmäßig breiter werdend in deutlichem Abstand an den Augen vorbeiführt.

Leichte Fehler: Ungleichmäßige oder  tiefe Backenzeichnung; leichtes Berühren der Spürhaare; kleine Backenzacken. Etwas knapp hinter den Ohren abschließende oder weit ins Genick hineinreichende Genickzeichnung. Kleine farbige Ausläufer in die Grundfarbe bzw. kleine weiße Einläufer in die farbige Zeichnung. Infolge ungleichmäßiger, tiefer oder hoch reichender Backenzeichnung etwas breite, stumpfe, gezackte oder schmale Blesse. Sehr nahe an den Augen liegende Blessenabgrenzung.

Schwere Fehler: Gänzlich schiefe, ungleichmäßige Kopfzeichnung; bis in die Mundwinkel oder stark in die Spürhaare reichende Backenzeichnung. Starke, über 3 cm lange farbige Ausläufer in die Grundfarbe bzw. bis in die Ohrenwurzel reichende weiße Einläufer in die Genickzeichnung. Zwischen den Ohren durchgehende Blesse. Ein oder beide Augen erfassende Blessenabgrenzung.

 

5. Rumpfzeichnung

Die farbige Rumpfzeichnung bedeckt die hintere Hälfte des Körpers. Die Abgrenzung der hinteren farbigen Körperhälfte von der vorderen weißen Rumpfhälfte erfolgt kreisförmig in der Mitte des Körpers.  Bei den Farbenschlägen  wildgrau-weiß, hasengrau-weiß und chinchillafarbigweiß ist der geforderte Ring am Bauch in der Deckfarbe nicht sichtbar, doch muss er beim Hineinblasen in das Fellhaar in der Unterfarbe in Erscheinung treten. Beim Farbenschlag gelb-weiß darf der Ring am Bauch unterbrochen sein, allerdings ist ein geschlossener Ring vorzuziehen. Die Rumpfzeichnung erfasst außerdem die Hinterläufe bis zur Mitte zwischen Sprunggelenk und Zehen; durch die ringförmige Abgrenzung auf dem Mittelfuß ergeben sich weiße Manschetten, die die vordere Hälfte der Läufe erfassen. 

Leichte Fehler: Etwas schiefe oder gezackte Ringzeichnung; etwas weit nach vorne bzw. etwas weit nach hinten versetzte Ringzeichnung. Etwas weit nach vorne bzw. etwas weit nach hinten versetzte Abgrenzung der Hinterlaufzeichnung, d.h. etwas kurze bzw. etwas lange Manschetten. Gezackte oder ungleichmäßige Abgrenzung der Hinterlaufzeichnung.

Schwere Fehler: Völlig schiefe Ringzeichnung; Ringzeichnung, die einen oder beide Vorderläufe erfasst bzw. erst auf den Hinterschenkeln beginnt; zu große Ringzacken (über 3 cm). Hinterlaufzeichnung, die einen oder beide Hinterläufe gänzlich bedeckt, d.h. Fehlen einer oder beider Manschetten. Zu weit nach vorne bzw. zu weit nach hinten versetzte Abgrenzung der Hinterlaufzeichnung, d.h. zu kurze Manschetten, die nur die Zehen erfassen oder zwischen den Zehen abgegrenzt sind bzw. zu lange Manschetten, die das Sprunggelenk erreichen.

 6. Farbe

Zugelassen sind die Farbenschläge schwarz-weiß, blau-weiß, grau-weiß in den Abstufungen hasen-, wild-, dunkel- und eisengrau, thüringerfarbig-weiß, gelbweiß, havannafarbig-weiß, japanerfarbig-weiß, fehfarbig-weiß und chinchillafarbig-weiß.   Die Grundfarbe ist rein weiß.  Die Zeichnungsbilder sind farbig. Für die Beurteilung der Zeichnungsfarben sind die bei den betreffenden Rassen genannten Forderungen für Farbe maßgebend und sinngemäß anzuwenden. Dies gilt auch für die Zwischen- und Unterfarbe sowie für die Augenfarbe. Bedingt durch die weiße Grundfarbe erscheint die Unterfarbe jedoch etwas heller. Bei den japanerfarbigen Tieren müssen in der Rumpfzeichnung mindestens zwei Farbfelder auf jeder Seite vorhanden sein. Bei den Farbenschlägen gelb-weiß und japanerfarbig-weiß ist die gelbe Zeichnungsfarbe in unterschiedlicher Intensität zugelassen. Die Krallen sind bei allen Farbenschlägen pigmentlos (weiß).

Leichte Fehler: Die Beurteilung richtet sich nach den Fehlern, die bei den betreffenden Rassen aufgezeigt sind. Zu beachten sind insbesondere: Leichte Durchsetzung der Zeichnungsfarbe mit weißen oder andersfarbigen Haaren. Schwache Bauchunterfarbe bei grau-weißen und chinchillafarbig-weißen Tieren. Leichter grauer Anflug bei gelb-weißen Tieren.

Schwere Fehler: Die Beurteilung richtet sich nach den Fehlern, die bei den betreffenden Rassen aufgezeigt sind. Zu beachten sind insbesondere: Weiße Flecken im dunklen Zeichnungsfeld oder umgekehrt (Weiße Flecken am Bauch, an der Innenseite der Hinterläufe und an der Unterseite der Blume bleiben beim japanerfarbigen Farbenschlag unberücksichtigt.). Stark weiß durchsetzte Zeichnungsfarbe, unreine Farben. Andere als die zugelassenen Farben. Weiße Bauchunterfarbe, außer bei den gelb-weißen Tieren. Zweierlei oder andere als zur Deckfarbe passende Augenfarbe; Augenflecken. Zweierlei Krallenfarbe.

 

7. Pflegezustand

Siehe »Allgemeines«.

 

Anmerkung
Bewertungsgrundlage: Die Zeichnungsmerkmale sind in sitzender Haltung ohne verziehen der farbigen Zeichnungsfelder zu beurteilen. Bei der Überprüfung der Ringlage der Rumpfzeichnung am Bauch werden die Tiere nur an den Ohren gegriffen, auf dem Rücken (Hinterhand) gesetzt und ohne das Ausstrecken der Hinterläufe beurteilt.

Info zur Bewertung: Kaninchenzeitung 15/2007 -   PDF-Datei  

 

 
Link zur Position 4 - Kopfzeichnung     ⇒
 
Link zur Position 5 - Rumpfzeichnung  
 
Link zur  Position 6 - Farbe     ⇒

Die Zeichnungen in den nebenstehenden Links wurden alle von Tatjana Ruthmann erstellt. Wir bedanken uns herzlich für diese Arbeit.

 

 

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