Farbe der Holländerkaninchen 
(Quelle Text: Deutscher Standard (ZDRK) 2018)

(Position 6)

Zugelassen sind die Farbenschläge schwarz-weiß, blau-weiß, grau-weiß in den Abstufungen hasen-, wild-, dunkel- und eisengrau, thüringerfarbig-weiß, gelb-weiß, havannafarbig-weiß, japanerfarbig-weiß, fehfarbig-weiß und chinchillafarbig-weiß.   Die Grundfarbe ist rein weiß.  Die Zeichnungsbilder sind farbig. Für die Beurteilung der Zeichnungsfarben sind die bei den betreffenden Rassen genannten Forderungen für Farbe maßgebend und sinngemäß anzuwenden. Dies gilt auch für die Zwischen- und Unterfarbe sowie für die Augenfarbe. Bedingt durch die weiße Grundfarbe erscheint die Unterfarbe jedoch etwas heller. Bei den japanerfarbigen Tieren müssen in der Rumpfzeichnung mindestens zwei Farbfelder auf jeder Seite vorhanden sein. Bei den Farbenschlägen gelb-weiß und japanerfarbig-weiß ist die gelbe Zeichnungsfarbe in unterschiedlicher Intensität zugelassen. Die Krallen sind bei allen Farbenschlägen pigmentlos (weiß).

 

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geschlossenes Genick mit weißen Fleck

schwerer Fehler

leicht offenes Genick mit farbigen Fleck

schwerer Fehler


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weiße Flecken im dunklen Zeichnungsfeld oder umgekehrt 

(dunkle Flecken in der weißen Zeinungsfarbe)

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in der Iris auftretende und von der übrigen Augenfarbe abweichende Augenflecke

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blaues Auge     (Augenfarbe der Iris wie beim Weißen Wiener)

schwerer Fehler

 

 

 

© 2004 by Tatjana Ruthmann


 

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