Werte Freunde der Holländerkaninchenzucht,


willkommen auf den Webseiten der „Arbeitsgemeinschaft der Holländerclubzüchter im ZDRK“!
Hier finden Sie z.B. die Clubs mit deren Mitgliedern und den gezüchteten Farbenschlägen und auch die Schautermine der Clubs und alles rund um die Aktivitäten der Arbeitsgemeinschaft. Die Informationen stehen allen Züchterinnen und Züchtern zur Verfügung und natürlich auch denen, die es erst noch werden wollen.
Wenn Sie jetzt neugierig geworden sind, klicken Sie sich doch einfach mit Hilfe der Menüleiste auf der linken Seite durch die Webseiten und entdecken Sie die Holländerkaninchenzucht, deren Liebhaber und die Clubs in Deutschland.
Besucher heute:    141
Besucher online:    3
Besucher gesamt:  455886

Es gibt keine Termine heute.

Pressemitteilung II vom 23.03.2020 des ZDRK zur aktuellen Corona-Situation (24.03.2020 09:11:41)

Beide Pressemitteilungen könnt ihr auch unter www.zdrk.denachlesen.

 

der Pressemitteilung des ZDRK

 

1.    Das durch die Bundesregierung am 16. März 2020 verhängte Verbot von Zusammenkünften in Vereinen besteht weiter und wird durch die am 22.03.2020 zwischen dem Bund und den Ländern abgestimmten Maßnahmen zum Kontaktverbot von mehr als zwei Personen nochmals verschärft.

2.    Einige Bundesländer haben in sogenannten Allgemeinverfügungen die Bewegungsfreiheit im öffentlichen Raum eingeschränkt bzw. diese nur unter besonderen Voraussetzungen zugelassen. Bundesländer wie Bayern, Sachsen und das Saarland haben dabei sehr wohl an Tierhalter gedacht und mit Formulierungen wie 'Handlungen zur Versorgung von Tieren' als triftigen Grund für das Verlassen der Wohnung genannt (Saarland). Andere Bundesländer haben teilweise den Erlass von Allgemeinverfügungen in die Hoheit der Kreisverwaltungen und kreisfreien Städte übergeben. Hier empfehle ich den Landesverbänden, die aktuelle Situation zu prüfen und ggf. Regelungen mit den Ministerien zu besprechen. Für Rheinland-Pfalz habe ich diesbezüglich bereits eine Anfrage beim Landwirtschafts-Ministerium gestellt. Eine Regelung wie im Saarland oder in Bayern wären wünschenswert. In den Bundesländern, in denen das Kontaktverbot jedoch kein Betretungsverbot für den öffentlichen Raum gilt, scheint die Versorgung der Tiere an einem anderen Ort machbar. In der Veröffentlichung der Bundesregierung vom 22.03.2020 heißt es unter Punkt IV. : ‚Der Weg zur Arbeit, … sowie andere notwendige Tätigkeiten bleiben selbstverständlich weiter möglich.‘ Die Versorgung der Tiere sollte dabei nach meiner Interpretation eine notwendige Tätigkeit sein. Bitte beachten Sie aber in allen Fällen eventuelle Verschärfungen, sofern diese durch die Behörden erlassen werden.

3.    Im Zusammenhang mit dem bundesweiten Kontaktverbot hebt der ZDRK auch die Regelung der Kennzeichnungsrichtlinie auf, wonach Jungtiere innerhalb der ersten 3 Lebensmonate gekennzeichnet werden müssen. Bitte notieren Sie die Herkunft und das Geburtsdatum der Jungtiere genau, damit die Tiere zu geeigneter Zeit später gekennzeichnet werden.

4.    Vielerorts fallen nun Vereinsversammlungen aus. Für Mitgliederversammlungen, im Sprachgebrauch auch oft Jahreshauptversammlungen genannt, gelten jedoch oft besondere Regeln. Diese sind abhängig von der Satzung des Vereins oder der Gliederung. Aufgrund der unterschiedlichen Voraussetzungen verweise ich auf einschlägige Foren und Plattformen im Internet. Als Beispiel sei hier auf die Seite von Vereinswelt verwiesen https://www.vereinswelt.de/coronavirus-was-sie-als-vereinsvorstand-wissen-muessen, auf der der Vereinswelt-Experte Günter Stein anschaulich die aktuelle Situation schildert.

5.    Beachten Sie bei Absagen von Vereinsveranstaltungen, die mit Buchungen z.B. von Hotels verbunden sind, immer, durch wen und wann eine Absage erfolgt. Zur Veranschaulichung der Thematik von Hotelreservierungen verweise ich auf die Webseite der Tagesschau https://www.tagesschau.de/inland/faq-reiserecht-corona-101.html im unteren Abschnitt mit der Überschrift: ‚Können Hotels in Deutschland kostenlos storniert werden?‘

6.    Selbstverständlich stehen auch alle anstehenden Veranstaltungen des ZDRK auf dem Prüfstand und werden unter Berücksichtigung des Punktes 5 aber vor allem unter Beobachtung der Lage zu gegebener Zeit entschieden. Über das Bundesjugendtreffen wird voraussichtlich noch diese Woche eine Entscheidung getroffen. Die Durchführung der Bundestagung des ZDRK in Speyer wird erst zu einem späteren Zeitpunkt entschieden.

Dies sind schwere Zeiten für die gesamte Weltbevölkerung. Betrachte ich die sozialen Medien, so freut es mich dennoch, dass das Leben in unseren Kaninchenställen weitergeht und viele Züchter viel Zeit bei ihren Tieren verbringen und stolz über den Nachwuchs berichten. Auch gibt es mir ein gutes Gefühl zu wissen, dass ich zu den Selbstversorgern gehöre, die auch in schwierigen Zeiten eine Alternative für den Küchenplan haben.

In diesem Sinne wünsche ich alles Gute. Kommt gut durch diese Zeit und bleibt gesund.

 

Euer ZDRK-Präsident, Bernd Graf

der Pressemitteilung des ZDRK

 

 
 

Botton RSS

 

Nach oben